Anmeldung online möglich?
E-Government, also die Möglichkeit, Behördengänge bequem und einfach online zu erledigen, ist ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Viele Städte haben ihre Stadtverwaltung, das Bürgerbüro oder Rathaus bereits in zahlreichen Fällen auf Online-Services getrimmt. Doch wie sieht es aus, wenn die Umzugskartons in der neuen Wohnung ausgepackt werden? Sind auch hier online Möglichkeiten gegeben, sich mit der neuen Anschrift anzumelden?
Obwohl das E-Government immer weiter ausgebaut wird, ist es bisher noch nicht möglich, sich beim Einwohnermeldeamt online anzumelden. Grund dafür ist die Änderung auf dem Ausweis, die notwendig wird. Hierfür werden spezielle Schildchen gedruckt, die auf den Ausweis aufgebracht werden müssen. Ob sich dies mit dem kommenden elektronischen Personalausweis ändern lässt, kann noch nicht zu 100 Prozent bestätigt werden. Allerdings können in einigen Kommunen die Anträge auf Anschriftenänderungen per Post eingereicht werden.
Klar ist aber, dass nicht schon beim Einpacken der Umzugskartons der Weg zum Einwohnermeldeamt genommen werden muss. Denn in der Regel reicht die Anmeldung am neuen Wohnort aus, eine gesonderte Abmeldung ist nicht notwendig. Diese wird in den meisten Fällen von den Behörden selbst übernommen. Wichtig bei der Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt sind auch Fragen zur Weitergabe und Nutzung der persönlichen Daten. Manche Stadt veröffentlicht gerne in internen, teils externen Medien die Daten ihrer Einwohner. Dieser Verwendung der personenbezogenen Daten kann man jedoch widersprechen, was auch durchaus Sinn macht.
Warum die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt so wichtig ist, ist vielen Bürgern allerdings immer noch unklar. Ihrer Meinung nach reiche es aus, den Geschäftspartnern, Versicherungen und Co. die neue Anschrift mitzuteilen. Allerdings kann es auch einmal zu einem Unglück im bisherigen Wohnhaus kommen. Liegt dann keine Änderung der Anschrift vor, müssen beispielsweise Rettungskräfte nach den Personen suchen, die dort gemeldet sind, obwohl sie schon längst nicht mehr dort wohnen. Aus diesem Grund, und auch um die Post der Stadt zustellen zu können, ist die zeitnahe Ummeldung unbedingt erforderlich. Sie sollte etwa zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.